Unterrichtsbeginn nach den Herbstferien

Unterrichtsbeginn nach den Herbstferien

Für den ersten Schultag nach den Herbstferien ist der Zugang zu den Schulgebäuden wie oben dargestellt organisiert. Dies muss unabhängig vom Ort des Unterrichts unbedingt eingehalten werden.

Zur ersten Schulstunde

Klasse 5: Alle Fünftklässler werden über die rechte (!) Tür in der Jahnstraße in der Schule begrüßt.
Klasse 6: Die Sechstklässler kommen durch die linke Tür in der Jahnstraße.
Klasse 7: Der Eingang für die Siebtklässler ist über den “alten Schulhof” bei der Plaza.
Klasse 8: Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 gebenihre Bescheinigung vor dem Unterricht im L-Bau ab.
Klasse 9: Neuntklässler betreten das RNG beim Eingang “Schulgarten”.
Klasse 10: Für die Zehntklässler beginnt der Schultag beim Eingang “neuer Pausenhof” (zwischen Stadion und Schule).
Jahrgangsstufe 1: Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 wählen den linken (!) Eingang beim C-Bau (Eingang “Stadion”).
Jahrgangsstufe 2: Die rechte Tür beim Eingang “Stadion” ist für die J2 vorgesehen.

An jeder Tür steht eine Lehrkraft. Dieser ist unaufgefordert die unterschriebene Elternerklärung (Volljährige unterschreiben selbst!) abzugeben. Wer kein ordnungsgemäß von beiden Eltern signiertes Schreiben mit sich führt, darf das Schulhaus nicht betreten. Schülerinnen und Schüler, die am falschen Eingang stehen, werden zum für sie richtigen geschickt.

Wenn der Unterricht später beginnt

Wer nicht zur ersten Stunde im RNG sein muss, gibt die Bescheinigung der Lehrkraft der ersten Stunde, die sich um die zeitnahe Weiterleitung an die Klassenführung/Tutor kümmert. Auch hier gilt, wer ohne Schreiben kommt, muss das Schulgelände unverzüglich verlassen.

Für Kranke und Abwesende

Wer erst im Laufe der Woche am Unterricht teilnehmen kann oder muss, gibt seine Bescheinigung an die Lehrerkraft seiner ersten Schulstunde ab. Diese leitet an den Klassenlehrer/Tutor weiter.

Da diese Regelung unbedingt (ohne Toleranz) einzuhalten ist, werden die Lehrkräfte immer nachfragen, ob das Formular abgegeben wurde.

Gesundheitsbestätigung (Erklärung der Erziehungsberechtigten)