Chronisch kranke Schüler

Das Rupert-Neß-Gymnasium erhielt vom RP Tübingen im Juni 2014 aufgrund der unterstützenden Maßnahmen das Zertifikat „Schule mit besonderer Achtsamkeit für chronisch kranke Schüler“. Unser Ziel ist es, betroffenen Schülern so viel Normalität wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig zu bieten, damit sie unsere Schule mit Freude und Erfolg besuchen können.

Silvana Weitz

Silvana Weitz

Silvana Weitz

Ansprechpartnerin für die Anliegen chronisch kranker Schüler

Sprechzeiten

nach Vereinbarung über Email oder das Sekretariat

E-Mail: Silvana.Weitz@rng-wangen.de

 

Dokumente

Elternfragebogen zum Gesundheitszustand (digital ausfüllbar)

Für wen?

Für Schüler, Eltern und Lehrer bei allen schulischen Abläufen, die mit chronischen Krankheiten und Behinderungen von Schülern in Zusammenhang stehen.

Was?

    • Vernetzung bestehender schulischer Unterstützungssysteme zum Wohle kranker Kinder
    • Weitergabe von Informationen zu Unterstützungsangeboten im Schulamtsbezirk an Lehrer und Eltern
    • Erfassung der chronisch kranken Schüler durch Elternfragebogen; die so gewonnenen Informationen sind den betroffenen Lehrern zugänglich, so dass sie innerschulisch zuverlässig zum Wohle der Kinder weitergegeben werden können;
    • Bereitstellung von Notfallinformationen für Lehrer zu Schülern mit schwerwiegenden Krankheiten (die von Eltern ggf. unter ärztl. Mithilfe zusammengestellt werden);
    • Weitergabe von schulrechtlichen Informationen an Lehrer und Eltern, z. B. zu Maßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs
    • begleitende Gespräche beim Übergang aus der Klinik in die Schule oder bei Schulwechsel.

Unterstützung chronisch kranker Schüler am RNG Wangen1

„Bis zu 15 Prozent der Schülerschaft einer Schule sind chronisch erkrankt, darüber hinaus gibt es viele Schülerinnen und Schüler mit kurzeitigen schwerwiegenden Erkrankungen bzw. Brüchen in ihrer Entwicklung (z.B. Unfallfolgen).“ (1. Arbeitstagung „Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in den allgemeinen Schulen“ Reutlingen/Tübingen 12./13. 11. 2004)

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten.“ (Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung, vom 08.03. 2008).

Diese unterstützenden Hilfestellungen von Seiten der Schule beziehen sich auch auf Kinder und Jugendliche mit chronischen [2]Erkrankungen.

Häufige chronische Erkrankungen sind: Allergien, Erkrankungen der Atemwege wie Asthma bronchiale und Mukoviszidose, Neurodermitis, chronische Darmentzündungen, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 („Zuckerkrankheit“), angeborene Herzfehler, Epilepsien, Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung, körperliche Beeinträchtigung nach schweren Unfällen, Essstörungen, neuromuskuläre Erkrankungen; verschiedene Krebserkrankungen, u. a.

Im Sinne der Chancengleichheit formuliert die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ in der Fassung vom 22.08.2008 Grundsätze, nach denen chronisch kranke Kinder und Jugendliche gezielt gefördert werden können und sollen. Durch diese Hilfestellungen soll eine Benachteiligung durch die erschwerten Lebensbedingungen, die chronische Krankheiten mit sich bringen, ausgeglichen werden („Nachteilsausgleich“). Aufgrund der individuellen Lebensumstände des Betroffenen hängen Art und Umfang der Fördermaßnahmen von den Umständen des Einzelfalls ab. Daraus ergibt sich auch die Forderung nach pädagogischen Entscheidungen mit „größtmöglicher Fantasie“. Grundlage für die erforderliche Einzelfalleinschätzung ist die Feststellung der Erschwernisse und Belastungen und der sich daraus ergebenden Nachteile. Maßgebliches Kriterium für Entscheidungen ist, dass die fachlichen Anforderungen der besuchten Schulart – ggf. mit besonderen pädagogischen Hilfen – auf Dauer erfüllt werden können. Voraussetzung ist die Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests.

Maßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs können zum Beispiel sein:

  • Spezielle Arbeits- und Lernhilfen durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer
  • Zulassung bzw. Bereitstellung spezieller Arbeitsmittel wie Laptop, PC, etc.
  • Reduzierung der Hausaufgaben (z. B. Wegfall leichterer Aufgaben)
  • Pausen bei Klassenarbeiten und Prüfungen; Zeitverlängerung; Reduzierung der Aufgaben (Wegfall der leichteren Aufgaben)
  • Gewährung von Phasen der Entspannung
  • Differenzierte Aufgabenstellungen im Kunst-, Musik- und Sportunterricht
  • Sportnote nur für die Übungen, die uneingeschränkt möglich sind oder Teilnahme am Sport ohne Benotung
  • Keine Benotung von Klassenarbeiten nach Fehlzeiten
  • Ausreichend Zeit zur Nachbereitung nach krankheitsbedingten Fehlzeiten
  • Kein Nachschreiben von Klassenarbeiten
  • Bei zu wenigen Klassenarbeiten: Notengebung aufgrund mündlicher oder praktischer Leistungen durch Hausarbeiten, Projekte o.ä. (§ 7 Abs. 2 NotenbildungsVO)
  • Hausunterricht, auch parallel zum (eingeschränkten) Schulbesuch (HausunterrichtsVO vom 08.08. 1983; § 1 (1), 4.)

Grundvoraussetzung für den Erfolg aller Maßnahmen ist, dass der Bedarf rechtzeitig erkannt wird und die getroffenen Fördermaßnahmen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden. Hierfür ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und den betroffenen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern notwendig.

Leitlinie für die Unterstützung chronisch kranker Schülerinnen und Schüler sollte sein:

So viel Normalität wie möglich, so viel Unterstützung wie nötig.

Als Ansprechpartnerin möchte ich betroffenen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und den Kolleginnen und Kollegen des Rupert-Neß-Gymnasiums beratend zu Seite stehen.

Wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen möchten, bin ich entweder über Email (silvana.weitz@rng-wangen.de) oder telefonisch über das Sekretariat (07522/978433) zu erreichen.

Silvana Weitz

 

Quellen:

  • Unveröffentlichte Materialien der Arbeitsgruppe Pädagogik bei Krankheit an der Staatlichen Schule für Kranke Tübingen
  • Michael Klemm und Gerhard Lebherz (2006): Zum Umgang mit chronischer Erkrankung in der Schule. Vortrag beim Fachtag für Lehrer/innen aller Schulartenarten 14.10.2006 in Tübingen.

 

Weitere Informationen:

Chronische Erkrankungen im Kindesalter

 

Chronische Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht

 

Das chronisch kranke Kind im Schulsport. Handreichung für Sportlehrerinnen, Sportlehrer und Eltern)

 

[1] Dieser Informationstext wurde verfasst und freundlicherweise zur Verfügung gestellt von STD Dr. Matthias Hoffmann, Progymnasium Bad Buchau, und von Silvana Weitz für das RNG angepasst.

[2] „Chronisch“ krank, d.h. langandauernd, mindestens 6 Monate, oft Jahre; der Begriff umfasst sowohl unheilbare, fortschreitende Erkrankungen als auch heilbare Erkrankungen des Körpers und der Psyche.